Winterdienst


Der Winterdienst und die damit verbundenen Verpflichtungen, zur Räum- und Streupflicht  sind gesetzlich geregelt.


Sollte also jemand auf Ihrem Grundstück zu Schaden kommen, weil Sie dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sind, könnte dies also nicht unerhebliche Kosten verursachen, die nicht unbedingt von einer Versicherung gedeckt werden. Dieser Verpflichtung zur Räum- und Streupflicht unterliegen natürlich private Personen, genau wie auch Gewerbebetriebe oder Kommunen. Die Beibehaltung und Sicherstellung der Verkehrssicherheit sichern wir mit einem speziell dafür ausgerüsteten Maschinenpark. Zusätzlich planen wir die Einsätze durch die Nutzung spezieller Wettervorhersagen und differenzierter Wetterdienste frühzeitig um Straßen- und Gehwegvereisungen präventiv zu bekämpfen.